Patientenverfügung

Vorkehrungen für den Krankheitsfall

Jeder, der sicher sein möchte, dass er im Falle einer schwerwiegenden Krankheit eine medizinische Behandlung nach Wunsch erfährt, ist mit einer Patientenverfügung gut beraten. Hierin können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in Ihrem Sinne sind und ob Sie Therapien ablehnen. Ärzte und Pfleger sind in ihren Handlungen an diese Weisungen gebunden.

Eine sinnvolle Ergänzung hierzu ist außerdem eine Betreuungsverfügung. Hierin bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die sich um die Regelung Ihrer persönlichen Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dazu aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bundesgesundheitsministerium.de

Der digitale Nachlass

Im Trauerfall müssen wichtige Aktivitäten, die der Verstorbene online getätigt hat, verwaltet werden. Es gilt zu vermeiden, dass auf die Hinterbliebenen weitere Zusatzbelastungen zukommen, daher sollte eine rechtzeitige Regelung veranlasst werden. Hierzu gehören z. B. die Kündigung von E-Mail- und Social-Media-Accounts, Abonnements, Kaufverträgen und weiteren Mitgliedschaften.

In der Regel ist den Angehörigen jedoch nicht immer klar, welche Portale der Verstorbene im Internet genutzt hat, und sie haben keine Kenntnis von den Passwörtern.

Wir wissen, welche Schritte nun erforderlich sind, und können Ihnen auch hier Hilfestellungen anbieten.